Integrations- und Teilhabegesetz

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Foto mit sechs jungen Menschen unterschiedlichen Aussehens

Viele Zugewanderte sind in den letzten Jahren nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen und haben das Land vielfältiger gemacht. Die Integration der Neuankommenden und derjenigen Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die schon länger in Mecklenburg-Vorpommern leben, ist eine wichtige Aufgabe für das gesellschaftliche Zusammenleben.

Mit dem Integrations- und Teilhabegesetz (InTG M-V), das am 2. April 2024 in Kraft getreten ist, hat das Land als eines der ersten Ost-Bundesländer eine verbindliche rechtliche Grundlage für die Förderung der Integration und Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte geschaffen.

Das Gesetz sieht hierzu vor:

  • ein umfassendes Integrations- und Teilhabeverständnis, das alle Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte anspricht und einbezieht,
  • Handlungsgrundsätze und Teilhabeaspekte in den Bereichen Sprache, Bildung, Kultur, Arbeit, Beruf, Gesundheit, Pflege und Sport,
  • Vorgaben für die interkulturelle Öffnung der Verwaltung, die sich auch auf die Ausbildung und Personalgewinnung beziehen,
  • die Weiterführung bestehender Strukturen der Integrationspolitik wie den Landesintegrationsbeirat und das Amt der Landesintegrationsbeauftragten,
  • die Mitwirkung und Repräsentanz von Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie ihrer Organisationen in den öffentlichen Stellen und Gremien,
  • Regelungen zu kommunalen Migrations- und Integrationsbeiräten,
  • Empfehlungen zu kommunalen Integrations- und Teilhabestrukturen wie den kommunalen Integrationsbeauftragten und
  • die Fortsetzung der Integrationsförderung