Das Zentrale Nachbesetzungsverfahren als Personalgewinnungs-Baustein zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Landesverwaltung

Der demografische Wandel führt in Mecklenburg-Vorpommern dazu, dass bis weit in die 30er Jahre jährlich rund 10.000 erwerbsfähige Personen weniger zur Verfügung stehen. Gleichzeitig werden in der Landesverwaltung MV bis zum Jahr 2035 ca. 15.000 der rund 33.000 unbefristet Beschäftigten altersbedingt ausscheiden.

Der Staat steht mit dem Problem nicht allein da. Die Privatwirtschaft kämpft mit ähnlichen Phänomenen. Der Staat hat jedoch eine gesetzlich verankerte gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Insofern ist der öffentliche Sektor besonders gefordert, wirkungsvolle Lösungen zu entwickeln, um den Fachkräftemangel und die daraus resultierenden Probleme wirkungsvoll abzufedern und um seine Aufgaben wahrnehmen zu können.

Finanzminister Dr. Heiko Geue:
"Der demografische Wandel verursacht den Fachkräftemangel. In diesem Sinne ist der demografische Wandel der Sparkommissar, der uns zwingt, unser Augenmerk verstärkt auf die Personalgewinnung zu richten.
Ein einfaches ‚Weiter so‘ ist keine Handlungsoption mehr. Um den Staat in Zeiten des Fachkräftemangels zukunftsfest zu machen, braucht es einen Paradigmenwechsel hin zu einem modernen Personalgewinnungskonzept.
Personalgewinnung und Verwaltungsmodernisierung müssen Hand in Hand gehen. Nur so kann das Ziel erreicht werden, die Handlungsfähigkeit des Staates im Fachkräftemangel zu erhalten."

"Unser Ziel ist es, dass die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2030 zu den modernsten öffentlichen Dienstleistern im Bundesgebiet gehört."

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